Erbrecht
Erbrecht
Vermögen bewahren. Nachfolge gestalten. Rechte durchsetzen.
Erbrechtliche Fragen betreffen häufig weit mehr als die Verteilung eines Nachlasses. Sie berühren Vermögen, familiäre Beziehungen und persönliche Vorstellungen über die eigene Nachfolge.
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei:
- Testament und Erbvertrag
- Gestaltung der Vermögensnachfolge
- Prüfung bestehender letztwilliger Verfügungen
- gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge
- Erbengemeinschaften
- Auseinandersetzung des Nachlasses
- Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Vermächtnissen
- Erbannahme und Ausschlagung
- Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
- Testamentsvollstreckung
- Streitigkeiten unter Miterben
- Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche
Gerade im Erbrecht ist eine frühzeitige rechtliche Beratung sinnvoll. Wer seine Nachfolge rechtzeitig gestaltet, kann spätere Konflikte vermeiden und sicherstellen, dass der eigene Wille rechtlich möglichst eindeutig umgesetzt wird.
Ist der Erbfall bereits eingetreten, unterstützen wir Sie bei der Prüfung Ihrer Rechte und bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.