Strafrecht

Strafrecht

Wenn gegen Sie ermittelt wird, zählt jeder Schritt.

Ein strafrechtlicher Vorwurf kann erhebliche persönliche, berufliche und wirtschaftliche Folgen haben. Bereits ein Ermittlungsverfahren kann belastend sein. Deshalb kommt es darauf an, frühzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen und die eigenen Rechte konsequent wahrzunehmen.

Rechtsanwalt Björn Reinhard übernimmt die Verteidigung im Strafrecht und begleitet Sie durch sämtliche Stadien des Strafverfahrens.

Strafrecht - Anwaltskanzlei Björn Reinhard
Strafrecht

Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren

Die Weichen für ein Strafverfahren werden häufig bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Wir prüfen den Tatvorwurf, bewerten die vorhandene Beweislage und entwickeln eine auf den konkreten Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie.

Dabei geht es insbesondere um:

Strafbefehl und Hauptverhandlung

Auch bei einem Strafbefehl sollte nicht vorschnell gehandelt werden. Wir prüfen die Entscheidung und beraten über die rechtlich möglichen Reaktionen.

Kommt es zur Hauptverhandlung, erfolgt eine konsequente Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht. Die Verteidigungsstrategie richtet sich dabei immer nach den individuellen Umständen des Verfahrens und dem konkreten Tatvorwurf.

Verkehrsstrafrecht

Ein besonderer Bezug besteht zum Verkehrsstrafrecht. Strafrechtliche Konsequenzen können hier unmittelbar mit der Fahrerlaubnis verbunden sein.

Wir beraten und vertreten insbesondere bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und berücksichtigen dabei auch die möglichen Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis und persönliche Mobilität.

Ziel der Strafverteidigung

Strafverteidigung bedeutet nicht nur die Vertretung vor Gericht. Entscheidend ist eine frühzeitige Analyse des Verfahrens, die Wahrung Ihrer Rechte und eine klare Strategie.

Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, sich zunächst nicht zur Sache zu äußern, und lassen Sie den Tatvorwurf rechtlich prüfen.

Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit der Kanzlei auf.