Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Verkehrsunfall - kompetent & konsequent
Ob Auffahrunfall, Vorfahrtsverletzung, Fahrstreifenwechsel, Abbiegeunfall oder Unfall mit Personenschaden: Die genaue Rekonstruktion des Unfallgeschehens und die rechtliche Bewertung der jeweiligen Verursachungsbeiträge sind entscheidend.
Gerade bei der Frage der Haftungsverteilung können scheinbar kleine Details den Unterschied ausmachen. Deshalb steht am Anfang jedes Mandats eine sorgfältige Prüfung des konkreten Unfallhergangs.
Verkehrsrecht ist mehr als Schadensregulierung
Meine Tätigkeit umfasst darüber hinaus das gesamte Spektrum des Verkehrsrechts, insbesondere das Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Ich berate und vertrete Mandanten beispielsweise bei:
- Unfallschadenregulierung
- Verkehrsunfälle
- Sachschäden / Personenschäden
- Schmerzensgeld
- Nutzungsausfall
- Totalschaden / Reparaturschaden
- Kfz-Kaufrecht
- Leasingrecht
- Autoreparatur / Werkstattrecht
- Mietwagen / Autovermietung
- Verkehrsordnungswidrigkeiten / Bußgeld
- Verkehrsstrafrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Probezeit
- Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
- MPU
- Fahreignungsprüfung